Unser Rundumservice
Tore, Türen und Feststellanlagen unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen.
Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Tore, Türen und Feststellanlagen schreibt eine jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen vor. Wir führen z.B. Wartungsarbeiten und UVV-Prüfungen gemäß Richtlinien für kraftbetätigte Türen, Tore und Fensterschutzabschlüsse, BGR 232 (für Gewerbetreibende) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.7 durch und garantieren Ihnen eine pünktliche und fachgerechte Ausführung.
Wartung und UVV-Prüfung
Nicht nur die Planung, der Vertrieb und die Montage gehören zu unserem Aufgabengebiet, sondern auch Wartungsarbeiten und UVV-Prüfung gemäß BGR 232 (für Gewerbetreibende).
Tore, Türen und Feststellanlagen unterliegen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Tore, Türen und Feststellanlagen schreibt eine jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen vor.
Unsere Servicetechniker verfügen über die notwendige Sach- und Fachkunde, um diese Arbeiten auszuführen.
Sie möchten etwas an Ihrem Tor oder Ihrer Tür verändern?
Bei Fragen zu Antriebstechnik, Sicherheitszubehör und Sonderaustattungen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern.
Hier finden Sie unseren aktuellen Flyer:
Flyer Lingner GmbH (PDF)